XRechnung oder ZUGFeRD? Der Unterschied einfach erklärt
XRechnung und ZUGFeRD sind die beiden in Deutschland üblichen Formate für E-Rechnungen. Beide erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und beruhen auf derselben europäischen Norm EN 16931. Der wichtigste Unterschied: Eine XRechnung enthält nur Daten, eine ZUGFeRD-Rechnung enthält Daten und eine lesbare PDF.
Der Vergleich auf einen Blick
| XRechnung | ZUGFeRD | |
|---|---|---|
| Dateityp | XML-Datei | PDF/A-3 mit eingebetteter XML-Datei |
| Für Menschen lesbar | Nein, nur mit Viewer | Ja, wie eine normale PDF |
| Herausgeber | KoSIT (öffentliche Verwaltung) | FeRD (Wirtschaftsverband AWV) |
| Syntax der Daten | UBL oder CII | CII |
| Typischer Einsatz | Rechnungen an Behörden, zunehmend B2B | B2B, besonders bei kleineren Unternehmen |
| Gilt als E-Rechnung | Ja | Ab Version 2.0.1, außer Profile MINIMUM und BASIC WL |
XRechnung: reine Daten
Die XRechnung ist der deutsche Standard für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Für Rechnungen an Bundesbehörden ist sie seit 2020 vorgeschrieben. Sie besteht ausschließlich aus einer XML-Datei. Öffnen Sie die Datei mit einem Texteditor, sehen Sie nur Code. Damit ein Mensch sie lesen kann, braucht man einen Viewer, etwa unseren E-Rechnung Viewer oder den Viewer der Finanzverwaltung im ELSTER-Portal.
XRechnung schreibt einige Angaben zwingend vor, die die Norm sonst offen lässt, zum Beispiel Kontaktdaten des Verkäufers und die Käuferreferenz (bei Behörden die Leitweg-ID). Zwischen Unternehmen braucht man keine Leitweg-ID; nach Auffassung des BMF genügt im Feld Käuferreferenz dann ein Platzhalter wie „-“.
ZUGFeRD: PDF und Daten in einer Datei
Eine ZUGFeRD-Rechnung sieht aus wie eine ganz normale PDF. In der Datei steckt aber zusätzlich eine XML-Datei mit allen Rechnungsdaten. Der Vorteil: Der Empfänger kann die Rechnung ohne spezielle Software lesen, und seine Buchhaltung kann die Daten trotzdem automatisch übernehmen. Das international gleichwertige französische Format heißt Factur-X.
Welche ZUGFeRD-Profile sind erlaubt?
ZUGFeRD gibt es in mehreren „Profilen“, die unterschiedlich viele Daten enthalten:
- MINIMUM und BASIC WL: enthalten nicht alle Pflichtangaben. Sie gelten nicht als E-Rechnung.
- BASIC, EN 16931 (früher COMFORT) und EXTENDED: zulässig.
- XRECHNUNG: eine ZUGFeRD-PDF, deren Daten der XRechnung entsprechen.
Mit unserem Viewer sehen Sie sofort, welches Profil eine Rechnung verwendet.
Was gilt, wenn PDF und XML sich widersprechen?
Seit Einführung der E-Rechnungspflicht ist der XML-Teil maßgeblich, nicht das Bild der PDF. Weicht die sichtbare PDF von den eingebetteten Daten ab, gelten die Daten. Das BMF empfiehlt deshalb, den XML-Teil selbst anzuzeigen und nicht nur auf die PDF zu schauen.
Welches Format sollte ich verwenden?
- Sie stellen Rechnungen an Behörden: in der Regel XRechnung, oft über ein Behördenportal.
- Sie stellen Rechnungen an Unternehmen: Beide Formate sind zulässig. ZUGFeRD ist für Empfänger ohne E-Rechnungssoftware bequemer, weil die PDF lesbar bleibt.
- Ihr Kunde gibt ein Format vor: Dann richten Sie sich danach. Der Übertragungsweg und das Format können zwischen den Parteien vereinbart werden.
Beim Empfang müssen Sie grundsätzlich mit beiden Formaten umgehen können.
UBL und CII: was bedeutet das?
Die Norm EN 16931 erlaubt zwei technische Schreibweisen („Syntaxen“): UBL und UN/CEFACT CII. Eine XRechnung kann in beiden Syntaxen vorliegen, ZUGFeRD verwendet immer CII. Für Sie als Anwender spielt das kaum eine Rolle; gute Software und unser Viewer lesen beide.
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