XRechnung oder ZUGFeRD? Der Unterschied einfach erklärt

XRechnung und ZUGFeRD sind die beiden in Deutschland üblichen Formate für E-Rechnungen. Beide erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und beruhen auf derselben europäischen Norm EN 16931. Der wichtigste Unterschied: Eine XRechnung enthält nur Daten, eine ZUGFeRD-Rechnung enthält Daten und eine lesbare PDF.

Der Vergleich auf einen Blick

XRechnung ZUGFeRD
Dateityp XML-Datei PDF/A-3 mit eingebetteter XML-Datei
Für Menschen lesbar Nein, nur mit Viewer Ja, wie eine normale PDF
Herausgeber KoSIT (öffentliche Verwaltung) FeRD (Wirtschaftsverband AWV)
Syntax der Daten UBL oder CII CII
Typischer Einsatz Rechnungen an Behörden, zunehmend B2B B2B, besonders bei kleineren Unternehmen
Gilt als E-Rechnung Ja Ab Version 2.0.1, außer Profile MINIMUM und BASIC WL

XRechnung: reine Daten

Die XRechnung ist der deutsche Standard für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Für Rechnungen an Bundesbehörden ist sie seit 2020 vorgeschrieben. Sie besteht ausschließlich aus einer XML-Datei. Öffnen Sie die Datei mit einem Texteditor, sehen Sie nur Code. Damit ein Mensch sie lesen kann, braucht man einen Viewer, etwa unseren E-Rechnung Viewer oder den Viewer der Finanzverwaltung im ELSTER-Portal.

XRechnung schreibt einige Angaben zwingend vor, die die Norm sonst offen lässt, zum Beispiel Kontaktdaten des Verkäufers und die Käuferreferenz (bei Behörden die Leitweg-ID). Zwischen Unternehmen braucht man keine Leitweg-ID; nach Auffassung des BMF genügt im Feld Käuferreferenz dann ein Platzhalter wie „-“.

ZUGFeRD: PDF und Daten in einer Datei

Eine ZUGFeRD-Rechnung sieht aus wie eine ganz normale PDF. In der Datei steckt aber zusätzlich eine XML-Datei mit allen Rechnungsdaten. Der Vorteil: Der Empfänger kann die Rechnung ohne spezielle Software lesen, und seine Buchhaltung kann die Daten trotzdem automatisch übernehmen. Das international gleichwertige französische Format heißt Factur-X.

Welche ZUGFeRD-Profile sind erlaubt?

ZUGFeRD gibt es in mehreren „Profilen“, die unterschiedlich viele Daten enthalten:

  • MINIMUM und BASIC WL: enthalten nicht alle Pflichtangaben. Sie gelten nicht als E-Rechnung.
  • BASIC, EN 16931 (früher COMFORT) und EXTENDED: zulässig.
  • XRECHNUNG: eine ZUGFeRD-PDF, deren Daten der XRechnung entsprechen.

Mit unserem Viewer sehen Sie sofort, welches Profil eine Rechnung verwendet.

Was gilt, wenn PDF und XML sich widersprechen?

Seit Einführung der E-Rechnungspflicht ist der XML-Teil maßgeblich, nicht das Bild der PDF. Weicht die sichtbare PDF von den eingebetteten Daten ab, gelten die Daten. Das BMF empfiehlt deshalb, den XML-Teil selbst anzuzeigen und nicht nur auf die PDF zu schauen.

Welches Format sollte ich verwenden?

  • Sie stellen Rechnungen an Behörden: in der Regel XRechnung, oft über ein Behördenportal.
  • Sie stellen Rechnungen an Unternehmen: Beide Formate sind zulässig. ZUGFeRD ist für Empfänger ohne E-Rechnungssoftware bequemer, weil die PDF lesbar bleibt.
  • Ihr Kunde gibt ein Format vor: Dann richten Sie sich danach. Der Übertragungsweg und das Format können zwischen den Parteien vereinbart werden.

Beim Empfang müssen Sie grundsätzlich mit beiden Formaten umgehen können.

UBL und CII: was bedeutet das?

Die Norm EN 16931 erlaubt zwei technische Schreibweisen („Syntaxen“): UBL und UN/CEFACT CII. Eine XRechnung kann in beiden Syntaxen vorliegen, ZUGFeRD verwendet immer CII. Für Sie als Anwender spielt das kaum eine Rolle; gute Software und unser Viewer lesen beide.

Quellen